Zweckgesellschaften (engl.: „Special Purpose Vehicles“, SPV) sind für einen bestimmten Zweck gegründete juristische Personen. Insbesondere im Rahmen strukturierter Finanzierungen spielen sie eine wichtige Rolle. Schuldner haben bei Rückzahlungsproblemen dadurch den Vorteil, gegenüber Gläubigern vor gewissen Zugriffsrechten geschützt zu sein.
Sobald die Gesellschaft ihren Zweck erreicht hat, kann sie aufgelöst werden. Der Einsatzbereich für Zweckgesellschaften ist vielfältig, jedoch werden sie oftmals für strukturierte Finanzierungen verwendet.
Normalerweise überträgt ein Unternehmen Vermögenswerte zur Verwaltung an die Zweckgesellschaft oder verwendet die sie zur Finanzierung eines großen Projekts, wodurch eine enge Reihe von Zielen erreicht wird, ohne das gesamte Unternehmen zu gefährden. Zweckgesellschaften werden auch häufig bei komplexen Finanzierungen verwendet, um verschiedene Ebenen der Eigenkapitalinfusion zu trennen. Sie werden üblicherweise in Steueroasen erstellt und registriert und ermöglichen Steuervermeidungsstrategien, die in anderen Gebieten nicht verfügbar wären. Das sogenannten Roundtripping ist eine solche Strategie. Darüber hinaus werden sie üblicherweise verwendet, um einen einzelnen Vermögenswert und die damit verbundenen Genehmigungen und Vertragsrechte (z. B. ein Wohnhaus oder ein Kraftwerk) zu besitzen, um eine einfachere Übertragung dieses Vermögenswerts zu ermöglichen. Sie sind ein wesentlicher Bestandteil öffentlich-privater Partnerschaften, die in ganz Europa verbreitet sind und auf einer Struktur vom Typ Projektfinanzierung beruhen.
Ein Zweckunternehmen kann Eigentum eines oder mehrerer anderer Unternehmen sein, und bestimmte Gerichtsbarkeiten können das Eigentum bestimmter Parteien in bestimmten Prozentsätzen erfordern. Oft ist es wichtig, dass die Zweckgesellschaft nicht dem Unternehmen gehört, in dessen Auftrag die Zweckgesellschaft eingerichtet wird (dem Sponsor). Wenn beispielsweise im Rahmen einer Verbriefung von Krediten das Verbriefungsinstrument der Zweckgesellschaft im Besitz der Bank wäre oder von dieser kontrolliert würde, deren Kredite besichert werden sollten, würde die Zweckgesellschaft zu Regulierungs-, Buchhaltungs- und Insolvenzzwecken mit dem Rest der Bankgruppe konsolidiert, was den Punkt der Verbriefung widersprechen würde. Aus diesem Grund werden viele Zweckgesellschaften als „Orphan“ -Unternehmen gegründet, deren Anteile auf gemeinnütziger Basis abgerechnet werden, und mit professionellen Direktoren, die von einer Verwaltungsgesellschaft bereitgestellt werden, um sicherzustellen, dass keine Verbindung zum Sponsor besteht.