Wie kann ich einen SCHUFA-Eintrag löschen lassen? Anleitung mit Musterbrief
Als private Wirtschaftsauskunftei arbeitet die SCHUFA Holding AG mit Vertragspartnern wie Banken, Telekomanbietern und Versicherung zusammen, um diese über die Bonität ihrer Kunden zu informieren. Die „SCHUFA“ gibt es bereits seit über 90 Jahren und mittlerweile hat die SCHUFA über 1 Milliarde Daten zu 70 Millionen Privatpersonen und 6 Millionen Unternehmen. Täglich erteilt die Schufa 450.000 Auskünfte an Unternehmen über die Kreditwürdigkeit Dritter.
Bei dieser Fülle an Daten ist es klar, dass die SCHUFA auch falsche oder veraltete Einträge in Ihren Daten hat. Sei es ein Vertrag, der nicht mehr besteht, ein bezahlter SCHUFA-Eintrag, der gemeldet werden muss oder schlichtweg eine Personenverwechslung: Falsche Einträge in der SCHUFA sollte man schnellstmöglich erkennen und loswerden.
Aber woher weiß ich überhaupt, welche Daten die SCHUFA von mir hat? Wie erkenne ich falsche oder veraltete Einträge? Und wie kann ich diese Einträge löschen lassen oder zumindest reklamieren? Wir zeigen Dir heute Schritt für Schritt, wie Du vorgehst und geben Dir Beispiele und Mustervorlagen, damit Du Deine SCHUFA-Akte wieder sauber kriegst.
SCHUFA-Eintrag löschen: Schritt für Schritt Anleitung mit kostenloser Vorlage
Kurzübersicht: So gehst Du vor, um SCHUFA-Einträge zu löschen
Ausführliche Anleitung, wie Du Deine SCHUFA wieder sauber kriegst
1. Kostenlose Auskunft holen
Dir steht gesetzlich eine kostenlose Auskunft der über Dich gespeicherten Daten zu. Dies gilt nach Datenschutzgrundverordnung § 15. Daher kannst Du kostenlos eine SCHUFA-Auskunft anfragen und bekommst diese auch per Post.
Die kostenlose Auskunft findest Du hier.
2. Warten auf Zustellung der SCHUFA-Auskunft per Post
Die Zustellung der Auskunft dauert etwa 2 – 5 Werktage, sowohl bei der kostenlosen Auskunft, als auch beim meineSCHUFA-Abo
3. Falsche oder negative Einträge erkennen und markieren
Prüfe die Dokumente auf alle Einträge bei Banken, Handelsunternehmen oder Mobilfunkanbietern. Das können Girokonten, Kredite, Mobilfunkverträge aber auch Ratenkäufe oder Stromanbieter sein. Oftmals werden alte Vertragsbeziehungen nicht gelöscht.
In unserem Beispiel (Auszug aus meineSCHUFA-Portal) findet ihr beispielsweise ganz unten einen Mobilfunkvertrag aus dem Jahr 2009 (13 Jahre alt!), der längst nicht mehr besteht.
4. Unterlagen (Kündigungsbestätigung, Erledigungsschreiben) sammeln, evtl. Rechnungen bezahlen
Nimm jetzt unsere 📄Mustervorlage und schreibe, welche Einträge aus welchen Gründen falsch sind. Außerdem solltest Du Dokumente hinzufügen, dass die Verträge nicht mehr bestehen oder dass die Einträge falsch sind.
Hiezu zählen Erledigungsschreiben von einem Inkasso, Kündigungsbestätigung der Briefe, Zahlungsbelege und mehr. Schreib die Unternehmen auch nochmal selbst direkt an und erbitte eine Bestätigung der Erledigung, falls Dir keine Unterlagen vorliegen.
Wie kontaktiere ich die SCHUFA per Telefon, Mail oder Fax?
Die SCHUFA verfügt aufgrund Ihrer Größe über verschiedene Anschriften, Telefon- und Faxnummern. Uns liegen nach Recherche folgende Informationen vor:
Darüber hinaus gibt es jedoch auch noch das Privatkunden ServiceCenter, das eine andere Adresse, Faxnummer und Telefonnummer hat:
Das Privatkundenservice Center ist besser geeignet, wenn Du einen Eintrag löschen oder reklamieren willst. Du kannst Unterlagen auch per Fax schicken und musst die Unterlagen nicht per Brief an die SCHUFA schicken, was zum einen einfacher nachweisbar ist, und zum anderen Zeit und Geld spart.
Wie lange dauert das Löschen eines Eintrags?
Es ist zu erwarten, dass es bis zur Löschung zwischen 2 – 4 Wochen an Zeit dauert, die sich wie folgt zusammensetzen:
Wir haben einen veralteten SCHUFA Eintrag gelöscht: So lange hat es gedauert
Neben einem alten SCHUFA-Eintrag zu einem Mobilfunkvertrag hatte die SCHUFA auch noch alte Voradressen von uns gespeichert. Diese wollten wir aus der Akte löschen lassen.
1. Löschanfrage per Mail an die SCHUFA
Am 07. Februar 2022 haben wir eine Email an die service@schufa.de geschrieben mit Bitte um Löschung der veralteten Daten.
Außerdem haben wir die Rechtsgrundlage aufgezeigt, auf Basis derer die alten Adressen nach einem Urteil des LG Hamburg, 16.08.1996 – 317 S 354/95 nach 5 Jahren zu löschen sind.
Zur Identifikation haben wir einen Personalausweis angehangen, damit die SCHUFA die Anfrage direkt zuweisen kann.
2. Bestätigung der Löschung durch die SCHUFA
Am 12. Februar 2022 hat die SCHUFA die Daten aus der Akte gelöscht und uns per Brief darüber informiert. Die Daten wurden ohne Beanstandung aus der Schufa-Kartei gelöscht.
Insgesamt vergingen zwischen Löschanfrage und Löschung gerade einmal 5 Tage.
Wie entsteht ein negativer SCHUFA-Eintrag überhaupt?
Grundsätzlich entstehen negative Schufaeinträge, wenn ein Schuldner einer offenen Forderung nicht nachkommt. Das bedeutet, dass bspw. eine Rechnung oder ein Kredit nicht fristgemäß (zurück-)gezahlt wurde. Es ist vorerst irrelevant, ob eine Handyrechnung über 50 € oder ein Ratenkredit über 10.000 € nicht beglichen wurde. Beides kann zu einem negativen SCHUFA-Eintrag führen. Auch eine Restschuldbefreiung, ein eröffnetes Insolvenzverfahren oder eine eidesstattliche Versicherung führen zu einem Negativeintrag.
Dies passiert wie folgt: Du hast einen Kredit oder einen Leasing-Vertrag mit einem Partnerunternehmen der SCHUFA (eine Bank, eine Versicherung, ein Mobilfunkanbieter usw.). Sobald Du eine Rechnung oder eine Rate bei einem der Unternehmen (Gläubiger) nicht bezahlst, bekommst Du Zahlungserinnerungen und Mahnungen. Dieser Prozess dauert in der Regel zwischen 2 – 6 Wochen.
Wenn Du danach trotzdem nicht zahlst und auch nicht reagierst, wird das Unternehmen die Forderung an ein Inkasso weitergeben. Ab diesem Zeitpunkt ist es bereits möglich, dass Du einen negativen Eintrag in der SCHUFA hast („Übergabe Inkasso“, SCHUFA-Merkmal „UI“ oder „Offener Saldo“, SCHUFA-Merkmal SD).
So lange dauert es im Normalfall, bis Du einen negativen SCHUFA-Eintrag bekommst
- Der Betroffene wurde mindestens zweimal schriftlich gemahnt
- Zwischen der ersten Mahnung und der Meldung an die Schufa sind mindestens 4 Wochen vergangen
- In mind. einer der beiden Mahnungen wurde ein möglicher Eintrag in der SCHUFA als Folge des Zahlungsversäumnisses angekündigt
Werden all diese Punkte im außergerichtlichen Mahnverfahren (ohne Amtsgericht) vom Gläubiger berücksichtigt, hat dies typischerweise einen negativen Schufaeintrag zur Folge.
Wird eine Forderung vor Gericht (Amtsgericht) festgestellt und wird dies von einem Gerichtsprozess bzw. einem Mahnbescheid begleitet, führt dies in der Regel unberücksichtigt der oben genannten Bedingungen zu einem negativen Schufaeintrag. Durch den regelmäßige Austausch mit Vertragspartnern ist die SCHUFA zwar bemüht, ihre Verbraucherinformationen regelmäßig auf dem neuesten Stand zu halten, kann dies aber bei der Fülle an Daten nicht immer umsetzen.
Habe ich negative Schufa Einträge? So findest Du es heraus
Ob die SCHUFA negative Einträge gespeichert hat, lässt sich einfach und kostenlos über eine SCHUFA-Selbstauskunft herausfinden. Nach §15 DSGVO (ehemals §34 BDSG) sind Auskunfteien verpflichtet, eine jährliche Datenübersicht für alle Verbraucher zu erstellen. Du kannst also einmal im Jahr eine kostenlose Selbstauskunft anfragen und einsehen, welche Daten über Dich bei der SCHUFA gesammelt wurden. Das geht kostenlos über das Portal meineSCHUFA in dem Du unter „Datenkopie (nach Art. 15 DS-GVO)“ die Online-Anfrage ausfüllst. Eine ausführliche Anleitung von uns findest Du hier.
Löschfristen der SCHUFA: Das sind die Fristen zur Löschung
Der schnelle Weg: Vorzeitig negativen Schufa-Eintrag löschen
Seit dem 01.07.2012 hat die SCHUFA die vorzeitige Löschung von negativen Schufaeinträgen unter bestimmten Voraussetzungen erleichtert. Begleicht ein Schuldner eine Forderung innerhalb eines gewissen Zeitraums, kann ein negatives Schufamerkmal vor Ablauf der automatischen Löschfristen beseitigt werden.
Dafür gelten drei Bedingungen, unter welchen ein negatives Schufamerkmal sofort gelöscht werden kann:
- Die Forderung übersteigt nicht den Betrag von 2.000,- Euro
- Die Forderung wird innerhalb von sechs Wochen beglichen
- Der Gläubiger bestätigt die Zahlung der Forderung
Bitte beachte: Titulierte Forderungen, eidesstattliche Versicherungen, Restschuldbefreiungen können nicht gelöscht werden, sofern die Forderung nicht abbezahlt wurde. Keine Löschung ohne Begleichung der Forderung beim Gläubiger.
Häufige Fragen bei der Löschung von SCHUFA-Einträgen
Ja, kannst Du. Es gilt jedoch, schnell zu handeln. Das sind die Voraussetzungen, wenn Du ein negatives Merkmal vorzeitig löschen lassen willst:
- Die Forderung übersteigt nicht den Betrag von 2.000,- Euro
- Die Forderung wird innerhalb von sechs Wochen beglichen (Zahlungsnachweis bereithalten)
- Der Gläubiger bestätigt die Zahlung der Forderung (Kontaktierte das Unternehmen)
Sind die 6 Wochen verstrichen oder handelt es sich um eine Forderung, die größer als 2.000,- Euro ist, dann wird es mit der vorzeitigen Löschung sehr schwierig.
Wir haben Dir die notwendigen Schritte übersichtlich vorbereitet:
Die Löschung eines SCHUFA-Eintrag ist an sich immer kostenlos. Das ist egal, ob es ein Falscheintrag, ein veralteter Eintrag oder ein ehemaliger negativer Eintrag ist. Du musst hierzu jedoch die SCHUFA direkt kontaktieren und nachweisen können, dass der Eintrag nicht mehr korrekt ist.
Ja, das ist möglich. Auch mit einem negativen SCHUFA-Eintrag kannst Du weiterhin einen Kredit trotz SCHUFA oder einen Kredit ohne SCHUFA erhalten. Wir bieten Dir die Möglichkeit, über unsere Kreditplattform kostenlos und unverbindlich einen Kredit ohne SCHUFA zu beantragen.
Es ist zu erwarten, dass die Löschung zwischen 2 – 4 Wochen dauern kann. Insbesondere die Kommunikation mit der SCHUFA dauert einige Zeit.
Wenn Du noch keine Erledigungsbescheinigungen von dem Gläubiger hast (bspw. eine Zahlungsbestätigung, evtl. auch vom Inkasso), dann musst Du diese auch nochmals beim Gläubiger (also der Bank oder dem Unternehmen, wo Du eine offene Rechnung hast) anfordern.
Wir zeigen Dir ein Beispiel, wie eine Bank einen negativen SCHUFA-Eintrag in einer SCHUFA-Akte sieht.
Hier sind gleich mehrere negative Einträge zu sehen: Ein „SD Saldo“ von 242 Euro vom Juni 2019, ein SG Saldo nach Gesamtfälligstellung in Höhe von 366 Euro und ein SE Titulierter Saldo in Höhe von 479 Euro. Außerdem siehst Du im Scorebereich „P“, was der schlechteste SCHUFA-Score ist, den man haben kann.
So sieht der negative SCHUFA-Eintrag aus:
Guten morgen vielen Dank für die ausführliche Information,das hilft mir sehr weiter da ich das nicht wusste.
MfG Saewert
Hallo, kann es sein, dass die Info bezüglich der vorzeitigen Löschung von geringfügigen Schulden bis maximal 2000 € leider nicht mehr von der SCHUFA akzeptiert wird? Gibt es hierzu aktuelle Rückmeldungen, dass diese Art von Einträge erfolgreich gelöscht werden konnten? Ich glaube die Schufa löscht diese Einträge nicht mehr.