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Verbraucherkreditgesetz
Wiki-Wissen zu Verbraucherkreditgesetz
Das Verbraucherkreditgesetzt (VerbKrG) war ursprünglich dafür gedacht, Kreditverträge zwischen Kreditinstituten und dem Verbraucher (einer natürlichen Person) zu regeln und den Verbraucher zu schützen, da dieser aufgrund seiner Geschäftsunerfahrenheit eines zusätzlichen Schutzes bedarf. Zum 1. Januar 2002 wurde das VerbKrG aufgehoben und mit dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz im BGB unter §§ 491-498 und §§ 499-506 mitaufgenommen. Inzwischen im Verbraucherdarlehensvertrag geregelt, finden sich dort alle gesetzlichen Regelungen zur Umsetzung von Verbraucherkreditrichtlinien, der zivilrechtliche Teil der Zahlungsdienstrichtlinie und die Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht.