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Termingeschäft
Wiki-Wissen zu Termingeschäft
Termingeschäfte sind Börsengeschäfte, die laut Vertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt werden. Der Kurs wird jedoch bereits am Tag des Vertragsabschlusses festgelegt. In Deutschland wurden Termingeschäfte 1931 verboten, aber im Rahmen von Optionsgeschäften an den Börsen wieder erlaubt. Seit 1990 gibt es auch wieder die Möglichkeit, Termingeschäfte an Terminbörsen abzuschließen. Mit Termingeschäften haben Investoren die Möglichkeit, auf einen steigenden Kurs zu spekulieren.
Es gibt zwei Arten von Termingeschäften – bedingte und unbedingte Termingeschäfte. Bedingte Termingeschäfte sind Optionsgeschäfte, während unbedingte Termingeschäfte fest und verpflichtend sind. Daher müssen sowohl Käufer- als auch Verkäufer bei unbedingten Termingeschäften das Geschäft zu einem vorgegebenen Zeitpunkt erfüllen. Bei bedingten Termingeschäften gibt es die Möglichkeit, aus dem Geschäft auszusteigen. Daher kommt auch der Name Optionsgeschäfte.