Ein Kreditinstitut ist ein nach §1 KWG (Kreditwesengesetz) definiertes Unternehmen, das Bankgeschäfte in gewerbsmäßigem Umfang betreibt. Im Sprachgebrauch ist der Begriff Bank mit dem Begriff des Kreditinstituts gleichzusetzen. Die Gesamtheit aller Kreditinstitute wird als Bankensystem bezeichnet.
Die rechtliche Definition des Kreditinstituts findet sich in §1 KWG (Kreditwesengesetz) und unterstellt drei Eigenschaften:
1) Das Kreditinstitut ist ein Unternehmen
2) Es betreibt mindestens ein Bankgeschäft im Sinne des KWG
3) Es besteht ein gewisser Umfang der Bankgeschäfte, die es betreibt.
Zu den Aufgaben der Kreditinstitute, im weitesten Sinne auch als Bankgeschäfte bezeichnet, fällt die Abwicklung von Zahlungsverkehr, die Entgegennahme von Einlagen, die Vergabe von Krediten und Darlehen sowie die Abwicklung von Wertpapier- und Emissionsgeschäften. Kreditinstitute können anhand ihrer Aufgaben in grobe Kategorien aufgeteilt werden, darunter Zentralbanken, Universalbanken, Spezialbanken sowie sonstige Kreditinstitute.