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Insolvenz
Wiki-Wissen zu Insolvenz
Insolvenz, auch bekannt als Konkurs, bezeichnet eine bestehende oder drohende Zahlungsunfähigkeit, hervorgerufen durch Überschuldung eines Schuldners. Das bedeutet, dass ein Schuldner – bspw. ein Kreditnehmer – den Zahlungsverpflichtungen seines Gläubigers – bspw. ein Kreditinstitut – nicht mehr nachkommen kann. Im deutschen Sprachgebrauch wird die Insolvenz auch als „Bankrott“ bezeichnet. Ein Kreditnehmer ist in diesem Fall nicht mehr kreditwürdig.
Insolvenzen sind im deutschen Recht in der Insolvenzordnung (InsO) geregelt. Nach § 17 Abs. 2 der Insolvenzordnung ist eine natürliche oder juristische Person dann zahlungsunfähig, wenn fällige Zahlungsverpflichtungen für einen gewissen Zeitraum nicht mehr bedient werden können.
Im Falle eines Insolvenzverfahrens wird das bestehende Vermögen des Schuldners von externen Parteien beurteilt, um Gläubiger zu befriedigen.