Hypothekenkredit

Wiki-Wissen zu Hypothekenkredit

Ein Hypothekenkredit (Hypothekarkredit oder Hypothekendarlehen) wird dann in Anspruch genommen, wenn Eigentümer ihr Grundstück als Sicherheit für ein Darlehen verwenden (bei Privatpersonen §§ 491 – 512 BGB). Es handelt sich hierbei um ein langfristiges Darlehen mit niedrigem Zins in Form eines Grundpfandrechts. Das kommt daher, dass Immobilien während der gesamten Laufzeit bestehen bleiben und daher mit einer hohen Sicherheit behaftet sind. Besser bekannt ist dieser Kredit als Immobilien- oder Realkredit, da er in der Regel dafür verwendet wird nach Kauf/Bau einer Immobilie, diese, bis zur vollständigen Rückzahlung, mit einer Hypothek zu behaften. Ein Hypothekenkredit wird als Eintrag – Hypothek, Grund- oder Rentenschuld - im Grundbuch besichert. Der Gläubiger (Hypothekar) kann, im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Eigentümers, das Grundstück verpfänden, um den geschuldeten Betrag einzutreiben (§§ 1113 ff BGB; § 1047 BGB).

Unterschieden werden muss zwischen einer festen Zins- und einer variablen Zinsvereinbarung. In der Regel ist der Zinssatz für eine bestimmte Laufzeit fest, um dem Eigentümer eine gewisse Planungssicherheit zu gewährleisten. Der variable Zins hingegen ist mit einem Zinsänderungsrisiko für den Darlehensnehmer verbunden und bietet eine geringere Sicherheit.

Mit Ablauf der Zinsbindung sollten Darlehensnehmer die Konditionen neu verhandeln oder sich auch bei anderen Banken nach den Konditionen informieren. Im Falle eines Bankwechsels, müssen die damit verbundenen Kosten mit den Kosteneinsparungen - aufgrund des niedrigeren Zinses der neuen Bank - verglichen werden. Darlehensnehmer sollten den Anschlusskredit nicht akzeptieren ohne die Möglichkeit der Sondertilgung zu nutzen: sie ermöglicht es Darlehensnehmern einen beliebig hohen Betrag zur Tilgung zu zahlen, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Eine weitere Ausnahme zur Kündigung ohne Vorfälligkeitsentschädigung ist die Kündigung innerhalb von 6 Monaten, wenn das Darlehen bereits seit 10 Jahren läuft und eine Zinsbindung von 15 bis 20 Jahren besteht. Dies gilt für alle Darlehen die seit 1987 aufgenommen wurden. Auch Darlehen mit variablen Zins können jederzeit, ohne Entschädigungszahlung, gekündigt werden.

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05.05.2020