Es gibt zwei Arten von Depots: offene und geschlossene Depots. Unter einem geschlossenen Depot versteht man beispielsweise einen Banktresor. Somit können in einem geschlossenen Depot Wertgegenstände, wie Schmuck oder Uhren, gelagert werden. Das Depot wird dann von einem Depotverwalter verwaltet.
Ein Depotkonto hingegen ist ein offenes Depot. Die Funktion eines offenen Depots ist ähnlich derer eines Kontos – mit der Ausnahme, dass in einem Depot kein Geld, sondern Wertpapiere aufbewahrt werden können. Wertpapiere, die auf Depots verwahrt werden können, sind unter anderem Aktien, Anleihen, Zertifikate, Investmentfonds oder Derivate, wie Credit Default Swaps. Für die Nutzung eines Depots muss bei einigen Banken eine Depotgebühr entrichtet werden. Beim Handel mit Wertpapieren fallen zusätzlich noch Handelsgebühren an. Verwalter eines solches Depotkonto is die Depotbank. In einer Depotbank können Sondervermögen, wie beispielsweise Wertpapiere oder Aktien, von Fonds in Depots deponiert werden. Jedes von der BaFin zugelassene Kreditinstitute kann als Depotbank agieren, bei der Wertpapiere hinterlegt werden können.
Auf Basis des Investmentgesetzes dürfen Kapitalanlagegesellschaften das Fondsvermögen, dass ihnen zu Investitionszwecken anvertraut wird, nicht eigenständig aufbewahren. Das dient der gegenseitigen Kontrolle von Fondsgesellschaft und Depotbank. Falls die Fondsgesellschaft, die das Kapital verwaltet, insolvent wird, geht das angelegte Geld dadurch auch nicht verloren. Daher muss das verwaltete Vermögen in einem Depot eines unabhängigen Kreditinstitutes deponiert werden. Einige Geschäfte dürfen von der Investmentgesellschaft auch nur mit der Zustimmung der Depotbank durchgeführt werden. Depotbanken verwalten jedoch nicht nur das in Fonds angelegte Vermögen. Sie bestimmen den Wert des Kapitals, das investiert ist, und regeln den Anlegerschutz. Für die Leistungen von Depotbanken muss jedoch eine Depotgebühr entrichtet werden. Die Höhe dieser Zusatzkosten ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.
Unter Depotbankgebühren versteht man die Kosten, die für die Verwaltung eines Depots bei einem Kreditinstitut entsteht. Meist handelt es sich dabei um verwaltetes Fondsvermögen von Kunden bei einer Depotbank. Diese Fondsvermögen sind zum Beispiel Aktien oder andere Formen von Wertpapieren, die bei einer Depotbank hinterlegt werden.
Der Grund, weshalb Kapitalanlagegesellschaften das von ihnen verwaltete Fondsvermögen nicht eigenständig, sondern bei Kreditinstituten deponieren müssen, liegt in der gegenseitigen Kontrolle von Depotbank und Fondsgesellschaft. Falls die Fondsgesellschaft, die das Kapital verwaltet, Insolvenz anmelden muss, liegt das investierte Geld bei der Depotbank und geht dadurch nicht verloren. Je nach Anbieter sind die Gebühren für Wertpapierdepots unterschiedlich. Sie richtet sich jedoch meist nach den unterschiedlichen Leistungen, die die Depotbank erbringt. Der Grund für Depotbankgebühren sind die laufenden Kosten der Bank für die Verwaltung des Depots. Da für die Depotbankgebühr zusätzliche Kosten anfallen, die direkt aus dem Fondsvermögen bezahlt werden müssen, mindert sie zusätzlich zu anderen Abgaben den Gewinn eines Fonds.