Die Abkürzung BaFin steht für Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, deren Sitze sich in Frankfurt am Main und in Bonn befinden. Die Gründung erfolgte am 1. Mai 2002 und der derzeitige Präsident ist Felix Hufeld. Die Hauptaufgabe der BaFin besteht darin, die Funktionalität und Sicherheit des deutschen Finanzmarktes sicherzustellen. Somit ist die BaFin das Hauptaufsichtsorgan des deutschen Finanzsystems. Als Marktaufsicht kontrolliert die BaFin die Banken, Versicherer, Finanzdienstleister und den Wertpapierhandel innerhalb Deutschlands. Abgesehen davon ist das Ziel der BaFin, zur Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Finanzmarktes beizutragen.
Seit dem Inkrafttreten des Einheitlichen Europäischen Bankenaufsichtsmechanismus (engl.: Single Supervisory Mechanism, SSM) ist die Europäische Zentralbank für die Aufsicht von signifikanten und systemrelevanten Banken verantwortlich. Dadurch gab die BaFin die Aufsicht einiger Großbanken an die EZB ab.
Die Aufgabenbereiche der BaFin lassen sich in vier Gebiete unterteilen:
1. Kontenaufsicht: Dieser Bereich zielt insbesondere darauf ab, Geldwäsche zu bekämpfen. Die BaFin kann zur Geldwäschebekämpfung jederzeit die Kontodaten von Bankkunden abrufen. Weder Kunden noch Banken erfahren im Falle eines Kontenabrufes davon. Kreditinstitute sind per Gesetz dazu verpflichtet, diese Daten offenzulegen.
2. Wertpapieraufsicht: Abgesehen von der Kontenaufsicht prüft die BaFin den Wertpapierhandel auf Basis des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG).
3. Bankenaufsicht: Die Grundlage für die Bankenaufsicht durch die BaFin bildet das Kreditwesengesetz (KWG). Ob Banken das Kreditwesengesetz einhalten oder dagegen verstoßen, wird von der BaFin geprüft. Zur Durchführung von Finanzdienstleistungen oder Bankgeschäften benötigen Unternehmen in Deutschland eine Genehmigung der BaFin. Banken müssen zur Durchführung von Geschäften eine Banklizenz der BaFin vorweisen können. Nichteinhaltung des Kreditwesengesetzes kann zu einem Entzug der Banklizenz durch die BaFin führen.
4. Versicherungsaufsicht: Auf Basis des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) überwacht die BaFin neben Banken auch Versicherungsunternehmen. Für die Ausführung von Versicherungsgeschäften benötigen Versicherer ebenfalls eine Genehmigung der BaFin. Zu Versicherern zählen beispielsweise Rückversicherungen, Holdings, Pensions- und Sicherungsfonds.