Basler Ausschuss

Wiki-Wissen zu Basler Ausschuss

Im Jahr 1974 wurde der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht gegründet. Die Gründung erfolgte nach dem Konkurs einiger Banken, unter anderem der Herstatt-Bank, durch die Aufsichtsbehörden und die Zentralbanken der G10-Staaten. Die Hauptaufgabe des Basler Ausschusses besteht darin, an hohen und gleichwertigen Aufsichtsstandards für Banken mitzuwirken. Dafür finden in dreimonatigen Abständen regelmäßige Treffen statt, bei denen neue Richtlinien ausgearbeitet werden. Diese Richtlinien dienen wiederum als Empfehlungen für nationale Aufsichtsbehörden, und sollten daher umgesetzt werden. Obwohl die Richtlinien nicht rechtlich bindend sind, werden sie meist in nationale Gesetze umgesetzt, da sie in Kooperation mit den Banken ausgearbeitet werden.

Mittlerweile zählt der Basler Ausschuss 27 Mitgliedsländer. Darunter befinden sich nach wie vor die G10-Staaten, als auch Nationen wie unter anderem Russland, China, Argentinien, Brasilien, Südkorea, Südafrika und Indonesien. Deutschland wird im Basler Ausschuss von Sabine Lautenschläger-Peiter vertreten, die seit 2014 auch Mitglied im Direktorium der Europäischen Zentralbank (EZB) ist.

Die drei bekanntesten Richtlinien des Basler Ausschusses sind die sogenannten Eigenkapitalvereinbarungen, auch bekannt unter deren Namen Basel I, Basel II und Basel III. Basel I wurde im Jahr 1988 veröffentlicht, Basel II 2004 und Basel III 2010, wobei die Einführung der letzten Richtlinie ab 2013 erfolgte. Diese Eigenkapitalvorschriften dienen in erster Linie dazu, die Eigenkapitalquote von Banken zu erhöhen und dadurch ihr Liquiditätsrisiko zu senken. Das soll unter anderem Konkurse, wie zum Beispiel die Insolvenz der US-Investmentbank Lehman Brothers im September 2008, verhindern.

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05.05.2020